Allgemeine Geschäftsbedingungen von Abenteuerpfoten - Hundetraining
Inh. Cornelia Zitzlaff, Otto-Franke-Straße 11, 12489 Berlin, Tel. 0176 76899468, E-Mail: info@abenteuerpfoten-hundetraining.de
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Abenteuerpfoten – Hundetraining Inh. Cornelia Zitzlaff, Otto-Franke-Straße 11, 12489 Berlin (nachfolgend „Hundeschule“) und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen (nachfolgend „Kunde“).
- Sämtliche Angebote und Leistungen der Hundeschule erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Hundeschule diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Leistungen der Hundeschule / Vertragsgegenstand
- Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Hundehalter in Form von Hundetrainings und Hundeverhaltensberatung, insbesondere Einzelstunden, Gruppentrainings und Online-Coachings. Das Ausbildungsangebot umfasst sowohl theoretische als auch praktische Unterweisungen des Hundehalters in den Verhaltensweisen des Hundes. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu gewaltfreier Hundeerziehung auf Basis von positiver Verstärkung, zu Aggressions- und Sozialverhalten sowie zur Hundehaltung im Allgemeinen und zur Ernährung vermittelt.
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Beratungsdienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Trainingserfolg ist wesentlich von der Mitarbeit des Kunden und der Umsetzung der Ratschläge der Hundeschule durch den Kunden abhängig.
- Die Hundeschule ist berechtigt, sich bei Erbringung der Beratungsdienstleistungen sachverständiger Dritter zu bedienen.
- Die Hundeschule arbeitet ausschließlich gewaltfrei mit positiver Verstärkung und lehnt alle Ausbildungsmethoden kategorisch und ohne Ausnahme ab, die den Hund verängstigen, ihm Schmerzen zufügen oder ihn in seiner Persönlichkeit verletzen. Ebenso lehnt die Hundeschule Stachel- und Würgehalsbänder, Strom- und Elektroreizgeräte sowie Starkzwangmethoden ab.
§ 3 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
- Alle Angebote der Hundeschule sind freibleibend.
- Sobald der Kunde das Angebot der Hundeschule annimmt und sich zu einer Trainingseinheit anmeldet, gilt dies als Antrag des Kunden zum Abschluss eines Beratungsvertrages.
- Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn die Hundeschule den Antrag des Kunden schriftlich (per E-Mail) bestätigt hat.
- Die Hundeschule ist berechtigt, den Antrag eines Interessenten ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 3 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu erfolgen.
- Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
- Die Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG nicht erhoben.
- Einzeltrainings die mehr als 5 km vom Wohnsitz der Inhaberin der Hundeschule entfernt stattfinden, werden zusätzlich Fahrtkosten (An- und Abfahrt) in Höhe von 0,30 € pro Kilometer berechnet.
§ 5 Leistungsort
- Die Trainingseinheiten finden an geeigneten Örtlichkeiten in Treptow-Köpenick, Köpenick und Umgebung statt, diese werden durch die Hundeschule bestimmt. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden.
- Bei der Buchung eines Hausbesuches ist Leistungsort der Wohnort des Kunden.
- Leistungsort des Online-Coachings ist der Sitz der Hundeschule.
- Leistungsort von Einzeltrainings nach Absprache.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein teilnehmender Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose hat, und für seinen teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Der Kunde wird die Hundeschule vor Beginn der Trainingseinheiten von chronischen oder ansteckenden Krankheiten sowie von Aggressivität, Ängstlichkeit oder anderen Verhaltensauffälligkeiten des teilnehmenden Hundes in Kenntnis setzen.
- Bei Läufigkeit bzw. Standhitze einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
§ 7 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch Hundeführer
- Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
§ 8 Kündigung, Terminabsagen durch die Hundeschule und Ausfall von Trainingseinheiten
- Die Hundeschule behält sich vor, Termine abzusagen. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten. Im Falle einer Absage der Hundeschule ohne Ersatzterminierung schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
- Die Hundeschule kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn des Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Hundeschule widersetzt.
- Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Dies gilt nicht für Kurse im Monatsabo, bei denen bereits eine Zahl von 3 Ausfällen pro Quartal für Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. einkalkuliert ist. Wird die Anzahl der Ausfalltermine der Abo-Kurse überschritten, wird ein Ersatztermin angeboten.
- Die Schließzeiten der Hundeschule werden unter „Aktuelles“ auf der Webseite rechtzeitig veröffentlicht.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 9 Monatsabo
- Bei dem Monatsabo ist eine Zahl von 4 Ausfällen pro Quartal für Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. einkalkuliert. Wird die Anzahl der Ausfalltermine der Abo-Kurse überschritten, wird ein Ersatztermin angeboten.
- Sollte aufgrund von höherer Gewalt kein Training vor Ort möglich sein, kann das Trainingsangebot online angeboten werden. Oder zu einem späteren von der Hundeschule festgelegten Zeitpunkt an einem festgelegten Termin nachgeholt werden. Die Gebühren für das Abo sind auch in diesem Fall weiterhin fällig, da eine Leistung weiterhin gewährleistet ist.
- Monatsabos können bis zum 15. eines laufenden Monats schriftlich per E-Mail für den darauffolgenden Monat gekündigt werden, sonst laufen sie im nächsten Monat weiter.
§ 10 Absage von Einzelstunden
- Das Honorar für eine Einzelstunde ist nach Rechnungserhalt auf das Konto der Hundeschule zu überweisen.
- Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Hundeschule mindestens 24 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten.
§ 11 Absage von Trainingseinheiten eines festen Kurses / Gruppentrainings. Terminabsagen durch den Kunden / Nichterscheinen des Kunden
- Kann eine Trainingseinheit, welche im Rahmen eines gebuchten Kurses mit festen Terminen stattfindet und / oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist, nicht wahrgenommen werden, verfällt diese ersatzlos.
- Eine Unterrichtsstunde dauert 45 – 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst am vereinbarten Ort.
- Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich.
- Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder erscheint der Kunde nicht zum Termin, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
§ 12 Haftung
- Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
- Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
- Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. 5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Hundeschule verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
§ 14 Urheberecht
Alle trainingsbegleitenden Konzepte, Darlegungen und sonstige Unterlagen, die von der Hundeschule erstellt und an den Kunden – auch elektronisch – ausgegeben werden, sind urheberechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Die Hundeschule räumt dem Kunden kein Nutzungs- und Verwertungsrecht an den vorgenannten Unterlagen ein. Jede, auch auszugsweise, Vervielfältigung der Unterlagen, gleich ob in digitaler oder analoger Form, die über den privaten Gebrauch des Kunden hinausgeht, ist verboten. Gleiches gilt für die, auch auszugsweise, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen.
§ 15 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
- Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen von Trainingseinheiten bzw. von Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
Stand: Januar 2022